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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
COACHING SYNERGIE by Angelika Glauber

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen COACHING SYNERGIE by Angelika Glauber (nachfolgend „COACHING SYNERGIE“ genannt) einerseits und dem Kunden von COACHING SYNERGIE (nachfolgend „Kunde“ genannt) anderseits.
1.2 Diese AGB werden Bestandteil auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch dann, wenn auf diese AGB nicht ausdrücklich Bezug genommen wird und/oder keine ausdrücklich abweichende Regelung vereinbart wird und/oder die betreffenden Leistungen sowie die hierfür vom Kunden zu entrichtende Vergütung erst künftig zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.
1.3 COACHING SYNERGIE ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Leistung (nachfolgend auch „Beratungsgespräch“, „Einzelcoaching“ oder „Kurs im Gruppencoaching“ genannt) nach dem alleinigen Ermessen von COACHING SYNERGIE durch Angestellte von oder durch sonstige von COACHING SYNERGIE beauftragte Dritte erfüllen zu lassen, wobei COACHING SYNERGIE in jedem Falle primär für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich bleibt.

§ 2 Dienstleistung und Anmeldung

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, bis die Anmeldung des Kunden zu einem Kurs im Gruppencoaching oder einem Einzelcoaching erfolgt und bestätigt ist. Die vereinbarte Dienstleistung ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Kurses oder des Einzelcoachings, für den sich der Kunde angemeldet hat.
2.2 Eine Anmeldung zum Kurs oder Einzelcoaching kann schriftlich per Mail oder telefonisch erfolgen. Im Anschluss an die Anmeldung zum Kurs im Gruppencoaching oder Einzelcoaching erhält der Kunde per Mail oder beim Erstgespräch ein Kundenformular, welches bis zur nächsten Trainingsstunde vollständig auszufüllen und zu unterschreiben ist. Die Annahme der Anmeldung zu einem Kurs oder Einzelcoaching durch COACHING SYNERGIE kann entweder schriftlich oder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung per E-Mail) erfolgen oder durch Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Beginn der Teilnahme des Kunden am Kurs oder Einzelcoaching), wobei die Regelung in § 3.1 Satz 5 (Verbindlichkeit der Buchung erst mit Zahlungseingang) unberührt bleibt.

§ 3 Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen

Die Kosten für das Einzelcoaching oder die Gruppencoachings, Beratungsgespräche und andere Veranstaltungen (Seminare, Workshops etc.) ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste (einsehbar unter: www.coaching-synergie.de) oder dem Anmeldeformular für den jeweiligen Kurs, das Einzelcoaching oder die Veranstaltung. Die anfallenden Beträge können einzeln in bar oder per Überweisung vor der jeweiligen Stunde, sowie vorab durch Kauf einer 5er oder 10er -Karte entrichtet werden. Die 5er Karte ist 3 Monate und die 10er -Karte ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und müssen in diesem Zeitraum eingelöst werden. Gebühren für Einzelcoachings und Beratungsgespräche müssen spätestens bis zum Anmeldeschluss in bar oder per Überweisung entrichtet werden. Erst ab Geldeingang gilt die Buchung als bestätigt und der Platz ist verbindlich reserviert.

§ 4 Rücktritt durch den Kunden von Beratungsgesprächen, Einzelcoachings oder Kurse im Gruppencoaching, Veranstaltungen und anderen Aktivitäten

4.1 Einzelcoachings können vom Kunden bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt oder verschoben werden. Bei Unterschreitung der 24 Stundenfrist ist vom Kunden der volle Preis zu bezahlen.
4.2 Bei laufenden Kursen im Gruppencoaching (z. Bsp. Wöchentlich) beträgt die Kündigungsfrist 14 Kalendertage zum Monatsende.
4.3 Kurse im Gruppencoaching im Abonnement für ein oder sechs Monate verlängern sich automatisch um die gleiche Zeit, wenn sie nicht 15 Kalendertage vor Vertragsende gekündigt werden.
4.4 Bei zeitlich befristeten Kursen oder Workshops oder Seminaren kann der Kunde von einem Kurs, dem Workshop oder dem Seminar bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt durch den Kunden innerhalb von 8 bis 14 Kalendertagen vor Kursbeginn hat der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 15% des Preises für den Kurs zu bezahlen. Tritt der Kunde mit einer Frist von weniger als 8 Kalendertagen vor Kursbeginn zurück, hat er Kunde eine Entschädigung in Höhe von 30% des Preises für den Kurs zu bezahlen.
Bei Fremd-Dozenten können andere Bedingungen gelten. Diese werden dem Kunden bei Anmeldung gesondert mitgeteilt.
4.5 Kündigungen des Kunden können per Post, E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen. Ausfallstunden bei Kursen werden nicht nachgeholt, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes für eine vom Kunden nicht wahrgenommene Kurseinheit vereinbart wurde.

§ 5 Absage und Kündigung durch COACHING SYNERGIE

5.1 Bei mangelnder Beteiligung, Krankheit des Trainers oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen (Workshops, Seminare) abgesagt oder verschoben werden. Bei Ausfall aus diesen Gründen werden geleistete Zahlungen an den Kunden zurücküberwiesen.
5.2 Fallen bei laufenden Kursen Stunden durch Ausfall des Trainers oder aus Gründen höherer Gewalt aus, so werden diese an einem von COACHING SYNERGIE festgelegten Termin nachgeholt. Bei Festlegung des Nachholtermins wird COACHING SYNERGIE soweit möglich das Interesse des Kunden und der weiteren Kunden berücksichtigen. Wird der Nachholtermin durch den Kunden nicht wahrgenommen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Geldes oder einen neuen Nachholtermin.

§ 6 Gewerbliche Schutzrechte, Bild- und Tonmaterial

Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen von COACHING SYNERGIE erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von COACHING SYNERGIE weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Macht der Kunde Bilder im Rahmen von Kursen im Gruppencoaching, Einzelcoaching, Beratungsgesprächen oder Veranstaltungen, kann COACHING SYNERGIE die Überlassung einer unentgeltlichen Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger vom Kunden verlangen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit von COACHING SYNERGIE durchgeführten Coachings und/oder Veranstaltungen erstellt wurden, zum Zwecke der Veröffentlichung, für PR-Maßnahmen z. Bsp. in Sozial Media oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache mit dem Kunden, von COACHING SYNERGIE genutzt werden, auch wenn der Kunde auf diesen erkennbar abgebildet ist.

§ 7 Teilnahmevoraussetzung und Teilnahmeausschluss

7.1 Voraussetzung für eine Teilnahme des Kunden mit seinem Hund an Mensch-Hund Kursen im Gruppencoaching, Einzelcoachings oder Workshops oder Seminaren von COACHING SYNERGIE ist, dass der Hund des Kunden gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Bei Welpen sollte der Impfschutz dem Alter entsprechen. Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen.
7.2 COACHING SYNERGIE behält sich vor, Kunden oder Hunde, nach eigenem Ermessen ohne Angaben von Gründen, abzulehnen oder von Kursen im Gruppencoaching oder in Einzelcoachings oder Workshops oder Seminaren auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn gegen die Teilnahmevoraussetzungen gemäß 7.1 verstoßen wird

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung


8.1 Die Haftung von COACHING SYNERGIE auf Schadensersatz aus oder in Zusammenhang mit den von COACHING SYNERGIE zu erbringenden Vertragsleistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von COACHING SYNERGIE und deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in diesem Fall jedoch – unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle – insgesamt beschränkt auf einen Betrag in Höhe von 100% der Vergütung, welche für die betreffenden Vertragsleistung vorgesehen ist („Haftungshöchstsumme“). Über die Haftungshöchstsumme hinaus können wir nur in Anspruch genommen werden, soweit Versicherungsschutz zu unseren Gunsten besteht und die Versicherung tatsächlich geleistet hat.
8.3 Die Einschränkungen gemäß § 10.1 und § 10.2 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von COACHING SYNERGIE, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.4 Der Kunde oder Hundehalter ist verantwortlich für seinen Hund, Familienmitglieder sowie für Personen, die er beauftragt mit seinem Hund zu trainieren. Dies gilt schon beim Betreten des jeweiligen Geländes oder dessen Parkplatzes. Der Kunde oder auch Hundehalter haftet für alle von ihm oder dem Hund verursachten Schäden. Halter eines kranken Hundes haften auch für die Folgekosten, die anderen Kunden oder Haltern von Hunden oder COACHING SYNERGIE dadurch entstehen, dass diese dennoch am Unterricht teilgenommen haben. Für jeden teilnehmenden Hund muss vom Kunden oder Halter des teilnehmenden Hundes eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen und bezahlt sein. Die Versicherungspolice ist auf Anforderung von COACHING SYNERGIE unverzüglich vorzulegen.

§ 9 Datenschutz, Speicherung von Daten


Die Parteien sind sich der besonderen Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherung bewusst. Die Parteien verpflichten sich alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das in Deutschland geltende Datenschutzrecht einzuhalten.

§ 10 Schlussbestimmung


10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und der zwischen den Parteien bestehenden vertragsgegenständlichen Rechtsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
10.2 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG).
10.3 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in der Vereinbarung ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmungen sind durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen zu ersetzen, wie es dem in der Vereinbarung zum Ausdruck kommenden Willen der vertragsschließenden Parteien am besten entspricht. Gleiches gilt für Lücken in der Vereinbarung.

Kontakt

Ihr habt Fragen oder möchtet mehr über unsere Angebote erfahren? Dann benutzt gern das Kontaktformular, schreibt uns eine E -Mail oder ruft uns gerne an.

 

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Angelika Glauber

Hundetraining · Verhaltensberatung · Gestalttherapie